Allge­meine Geschäfts­be­digungen (AGB)

Teil 1 – Allge­meine Bestim­mungen

1.1 Allge­meines

1.1.1 Der Auftrag­nehmer bietet dem Kunden verschie­dene Agen­tur­lei­stungen an. Der spezi­fi­sche Leistungs­um­fang ist Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftrag­nehmer schließt keine Verträge mit Verbrau­chern bzw. Privat­per­sonen.

1.1.3 Der Auftrag­nehmer ist berech­tigt, in eigenem Namen und auf eigene Rech­nung die erfor­der­li­chen Leistungen an Subun­ter­nehmer zu vergeben, die ihrer­seits eben­falls Subun­ter­nehmer einsetzen dürfen. Der Auftrag­nehmer bleibt hierbei vorbe­halt­lich abwei­chender Verein­ba­rungen allei­niger Vertrags­partner des Kunden. Der Einsatz von
Subun­ter­neh­mern erfolgt nicht, sofern für den Auftrag­nehmer ersicht­lich ist, dass deren Einsatz berech­tigten Inter­essen des Kunden zuwi­der­läuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertrags­do­ku­mente in Text- oder Schrift­form Vertrags­be­stand­teil geworden sind, gehen die Rege­lungen dieser weiteren Vertrags­do­ku­mente im Wider­spruchs­falle den vorlie­genden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäfts­be­din­gungen abwei­chende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftrag­nehmer – vorbe­halt­lich einer ausdrück­li­chen Zustim­mung – nicht an.

1.2 Mitwir­kungs­pflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftrag­nehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfül­lung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfü­gung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urhe­ber­rechte, Marken­recht etc.) oder sonstige Rechts­normen verstoßen. Es wird in diesem Zusam­men­hang darauf hinge­wiesen, dass der Auftrag­nehmer von Rechts wegen nicht berech­tigt ist, Rechts­be­ra­tungs­lei­stungen gegen­über dem Kunden zu erbringen. Der Auftrag­nehmer ist vor allem nicht verpflichtet und recht­lich nicht in der Lage, das Geschäfts­mo­dell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erwor­benen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Verein­bar­keit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftrag­nehmer wird insbe­son­dere keine Marken­re­cher­chen oder sonstige Schutz­rechts­kol­li­si­ons­prü­fungen in Bezug auf die
vom Kunden zur Verfü­gung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzu­stel­lenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftrags­er­fül­lung zur Verfü­gung zu stel­lenden Infor­ma­tionen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge voll­ständig und korrekt mitzu­teilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbe­halt­lich abwei­chender Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen – für die Beschaf­fung des Mate­rials zur Erbrin­gung der Agen­tur­lei­stungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verant­wort­lich und stellt diese dem Auftrag­nehmer recht­zeitig zur Verfü­gung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfü­gung und macht er auch keine weiter­ge­henden Vorgaben, so kann der Auftrag­nehmer nach eigener Wahl unter Beach­tung der urhe­ber­recht­li­chen
Kenn­zeich­nungs­vor­gaben Bild­ma­te­rial gängiger Anbieter (z. B. Stock­foto- Dienst­lei­ster) verwenden oder die entspre­chenden Teile der Webseite mit einem Platz­halter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftrags­be­stand­teile der Abschluss eines Auftrags­ver­ar­bei­tungs­ver­trags nach Art. 28 DSGVO erfor­der­lich ist, verpflichten sich beide Vertrags­par­teien, einen solchen – vom Auftrag­nehmer zu stel­lenden – Vertrag vor Beginn der Leistungs­er­brin­gung abzu­schließen.

1.2.5 Für Verzö­ge­rungen und Verspä­tungen bei der Umset­zung von Projekten, die durch eine verspä­tete (notwen­dige) Mit- bzw. Zuar­beit des Kunden entstehen, ist der Auftrag­nehmer gegen­über dem Kunden in keinerlei Hinsicht verant­wort­lich; die Vorschriften unter der Über­schrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwir­kungs­pflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftrag­nehmer dem Kunden den hier­durch entste­henden Zusatz­auf­wand (z. B. Kosten für Stock­fotos und Zeit­auf­wand für deren Suche) in Rech­nung stellen.

Teil 2 – Online­auf­tritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shop­er­stel­lung (agil)

2.1.1 Sofern keine abwei­chenden Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen getroffen wurden, erfolgt die Erstel­lung von neuen oder die Erwei­te­rung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shop­kom­po­nenten (nach­fol­gend „Websei­ten­er­stel­lung“) auf Grund­lage agiler Methoden. Die übrigen Rege­lungen dieser AGB bleiben unbe­rührt.

2.1.2 Gegen­stand von Webseiten-Erstel­lungs­ver­trägen zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden ist grund­sätz­lich die Entwick­lung neuer Webseiten oder die Erwei­te­rung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnitt­stellen oder Program­mie­rung neuer Online-Anwen­dungen) unter Beach­tung der tech­ni­schen und/oder gestal­te­ri­schen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlos­sene Webseiten-Erstel­lungs­ver­träge sind Werk­ver­träge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen verein­barten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden indi­vi­duell abge­schlos­senen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftrag­nehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschrei­bung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestal­te­ri­sche Inhalte wie
Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbe­halt­lich abwei­chender Verein­ba­rungen vom Kunden fest­zu­legen und zur Verfü­gung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Auffor­de­rung zur Abgabe eines Ange­bots durch den Auftrag­nehmer dar. Der Auftrag­nehmer wird die in der Anfrage beschrie­benen Vorstel­lungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Voll­stän­dig­keit, Eignung (mit Ausnahme der recht­li­chen Eignung, insbe­son­dere
hinsicht­lich der Rechte von Dritten), Eindeu­tig­keit, Reali­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prüfen und auf Grund­lage der aus der Kunden­an­frage hervor­ge­henden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Ange­bots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jeder­zeit Kunden­wün­sche einbringen, soweit diese durch den ursprüng­lich verein­barten Leistungs­um­fang gedeckt sind. Derar­tige Anpas­sungen werden Bestand­teil des ursprüng­li­chen Vertrags, wenn beide Vertrags­par­teien in Text­form (z. B. per E‑Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftrag­nehmer nur zur Herstel­lung der im Vertrag­auf­ge­li­steten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbrin­gung der verein­barten Dienst­lei­stung verpflichtet. Darüber­hin­aus­ge­hende Leistungen müssen geson­dert verein­bart und vergütet
werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertig­ge­stellt wurde, wird der Auftrag­nehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffor­dern.

2.1.6 Voraus­set­zung für die Tätig­keit des Auftrag­neh­mers ist, dass sämt­liche vom Kunden zu stel­lenden und für die Umset­zung des Projekts erfor­der­li­chen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder System­um­ge­bungen dem Auftrag­nehmer recht­zeitig und in geeig­neter Form zur Verfü­gung gestellt werden. Für Verzö­ge­rungen und Verspä­tungen bei der Umset­zung von Projekten, die durch eine verspä­tete (notwen­dige) Mit- bzw. Zuar­beit des Kunden entstehen, ist der Auftrag­nehmer gegen­über dem Kunden in keinerlei Hinsicht verant­wort­lich.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaf­fung von Rechten, die Beschaf­fung und/oder Einbin­dung von Plugins und/oder Tools (z. B. Stati­stik) oder Zerti­fi­katen (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftrag­nehmer nur dann geschuldet, soweit dies indi­vi­du­al­ver­trag­lich ausdrück­lich verein­bart ist. Ein Anspruch auf die Heraus­gabe von Grafiken, Quell­codes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Hand­bü­chern und sonstiger Zusatz­do­ku­men­ta­tion besteht – vorbe­halt­lich abwei­chender ausdrück­li­cher Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen – nicht.

2.1.8 Soweit nicht anders verein­bart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktu­ellen Fassung opti­miert (jeweils die letzten zwei Versionen des Brow­sers). Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrück­lich verein­bart wurde.

2.1.9 Der Auftrag­nehmer ist nicht berech­tigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs‑, verbraucher‑, kenn­zeich­nungs- oder sonstigen recht­li­chen Fragen im Sinne des Rechts­dienst­lei­stungs­ge­setzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs‑, verbrau­cher- oder kenn­zeich­nungs­recht­li­chen Bestim­mungen zu infor­mieren und den Shop gege­be­nen­falls durch einen spezia­li­sierten Rechts­an­walt prüfen zu lassen.

2.1.10 Nach Fertig­stel­lung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftrag­nehmer dem Kunden Wartungs- und Pfle­ge­lei­stungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftrag­nehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weiter­ge­henden Leistungs­an­ge­bote des Auftrag­neh­mers in Anspruch nehmen. Entspre­chende Verein­ba­rungen sind ausschließ­lich Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen. Werden keine zusätz­li­chen Wartungs- und Pfle­ge­lei­stungen zwischen den Parteien verein­bart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die tech­ni­sche Instand­hal­tung und Aktua­lität der Webseiten verant­wort­lich. Der Auftrag­nehmer haftet­ge­gen­über dem Kunden nicht für even­tu­elle Sicher­heits­lücken, die durch die Verwen­dung veral­teter Soft­ware von Dritten zu rechts­wid­rigen Zwecken ausge­nutzt werden (Hacking).

2.2 Webseiten- und Shop­er­stel­lung
(Lasten- und Pflich­ten­heft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertrags­par­teien die Erstel­lung von neuen oder die Erwei­te­rung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shop­kom­po­nenten (nach­fol­gend „Websei­ten­er­stel­lung“) auf Grund­lage eines Lasten- und Pflich­ten­hefts verein­bart wurde, erfolgt die Auftrags­ab­wick­lung nach Maßgabe der vorlie­genden Ziffer.

2.2.2 Gegen­stand von Webseiten-Erstel­lungs­ver­trägen zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden ist grund­sätz­lich die Entwick­lung neuer Webseiten oder die Erwei­te­rung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnitt­stellen oder Program­mie­rung neuer Online-Anwen­dungen) unter Beach­tung der tech­ni­schen und/oder gestal­te­ri­schen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlos­sene Webseiten-Erstel­lungs­ver­träge sind Werk­ver­träge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Maßgeb­lich für den Umfang der vom Auftrag­nehmer zu erbrin­genden Leistungen sind zum einen indi­vi­du­al­ver­trag­liche Verein­ba­rungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführ­li­ches Lasten­heft, sowie das darauf aufbau­ende Pflich­ten­heft. Der Auftrag­nehmer wird die im Lasten­heft beschrie­benen Vorstel­lungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Voll­stän­dig­keit, Eignung (mit Ausnahme der recht­li­chen Eignung, insbe­son­dere hinsicht­lich der Rechte von Dritten), Eindeu­tig­keit, Reali­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prüfen. Sollte der Auftrag­nehmer erkennen, dass sich die im Lasten­heft enthal­tenen Vorgaben nicht für die Erstel­lung einer Webseite eignen, wird der Auftrag­nehmer den Kunden unver­züg­lich darauf hinweisen und einen entspre­chenden Vorschlag für eine Ergän­zung und/oder Anpas­sung des Lasten­hefts unter­breiten. Der Kunde hat zu even­tu­ellen Vorschlägen des Auftrag­neh­mers hinsicht­lich des Lasten­hefts inner­halb eines ange­mes­senen Zeit­raums schrift­lich oder in Text­form Stel­lung zu nehmen und schließ­lich die Inhalte des Lasten­hefts gegen­über dem Auftrag­nehmer verbind­lich schrift­lich oder in Text­form zu bestä­tigen. Besteht zwischen den Parteien hinsicht­lich des Lasten­hefts Einig­keit, werden dessen Inhalte Vertrags­be­stand­teil.

2.2.4 Auf Grund­lage des Lasten­hefts erstellt der Auftrag­nehmer ein Pflich­ten­heft, das primär die fach­lich- tech­ni­sche und/oder gestal­te­ri­sche Umset­zung der im Lasten­heft enthal­tenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertig­stel­lung legt der Auftrag­nehmer dem Kunden das Pflich­ten­heft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berech­tigt, das vom Auftrag­nehmer erstellte Pflich­ten­heft zurück­zu­weisen und Ände­rungs- bzw. Anpas­sungs­wün­sche mitzu­teilen. Der Auftrag­nehmer verpflichtet sich, unter Berück­sich­ti­gung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alter­na­tiv­vor­schläge vorzu­legen. Ist der Kunde mit dem letz­ten­Vor­schlag des Auftrag­neh­mers endgültig nicht einver­standen, kann er oder der Auftrag­nehmer das Vertrags­ver­hältnis – sofern gesetz­lich möglich – außer­or­dent­lich kündigen bzw. vom Vertrag zurück­treten. Die im Zusam­men­hang mit dem Lasten- und/oder Pflich­ten­heft entstan­denen Hono­rare und/oder Aufwen­dungen des Auftrag­neh­mers sind vom Kunden in diesem Fall ange­messen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

2.2.5 Wird das Pflich­ten­heft vom Kunden abge­nommen, gelten die dort beschrie­benen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig verein­bart. Jegliche Abwei­chung von den Inhalten des durch den Kunden abge­nom­menen Pflich­ten­hefts bedürfen einer ausdrück­li­chen Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung zwischen den Parteien. Der Auftrag­nehmer erbringt keine über die im vom Kunden abge­nom­menen Pflich­ten­heft beschrie­benen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftrag­nehmer grund­sätz­lich keine Minder­lei­stungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abge­nom­menen Pflich­ten­heft beschrie­benen Leistungen. Nach Abnahme des Pflich­ten­hefts durch den Kunden entwickelt und program­miert der Auftrag­nehmer die Webseiten unter Beach­tung der verein­barten Vorgaben.

2.2.6 Der Auftrag­nehmer stellt dem Kunden neben dem Pflich­ten­heft einen Zeit- und Arbeits­plan zur Verfü­gung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeits­plans werden Vertrags­be­stand­teil, sofern der Kunde nicht unver­züg­lich wider­spricht. Der Auftrag­nehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeits­plan genannten Enddatum auf einem geeig­neten Daten­träger zu über­geben und/oder per E‑Mail zuzu­senden und/oder auf einen vom Kunden vorge­ge­benen Server hoch­zu­laden. Die Einzel­heiten der Über­gabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegen­stand indi­vi­du­al­ver­trag­li­cher Verein­ba­rungen zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraus­set­zung für die Tätig­keit des Auftrag­neh­mers ist, dass sämt­liche vom Kunden zu stel­lenden und für die Umset­zung des Projekts erfor­der­li­chen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder System­um­ge­bungen dem  Auftrag­nehmer recht­zeitig und in geeig­neter Form zur Verfü­gung gestellt werden. Für Verzö­ge­rungen und Verspä­tungen bei der Umset­zung von Projekten, die durch eine verspä­tete (notwen­dige) Mit- bzw. Zuar­beit des Kunden entstehen, ist der Auftrag­nehmer gegen­über dem Kunden in keinerlei Hinsicht verant­wort­lich.

2.2.8 Sobald die Webseite fertig­ge­stellt wurde, wird der Auftrag­nehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffor­dern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Test­phase verein­bart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer verein­barten Test­phase Fehler fest, wird er diese gegen­über dem Auftrag­nehmer schrift­lich oder in Text­form anzeigen. Der Auftrag­nehmer wird sich bemühen, die Fehler fach­ge­recht zu korri­gieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftrag­nehmer vorüber­ge­hende Work­arounds bereit­stellen.

2.2.9 Die Prüfung oder Beschaf­fung von Rechten, die Beschaf­fung und/oder Einbin­dung von Plugins und/oder Tools (z. B. Stati­stik) oder Zerti­fi­katen (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftrag­nehmer nur dann geschuldet, soweit dies indi­vi­du­al­ver­trag­lich ausdrück­lich verein­bart ist. Ein Anspruch auf die Heraus­gabe von Grafiken, Quell­codes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Hand­bü­chern und sonstiger Zusatz­do­ku­men­ta­tion besteht – vorbe­halt­lich abwei­chender ausdrück­li­cher Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen – nicht.

2.2.10 Soweit nicht anders verein­bart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktu­ellen Fassung opti­miert (jeweils die letzten zwei Versionen des Brow­sers). Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrück­lich verein­bart wurde.

2.2.11 Der Auftrag­nehmer ist nicht berech­tigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs‑, verbraucher‑, kenn­zeich­nungs- oder sonstigen recht­li­chen Fragen im Sinne des Rechts­dienst­lei­stungs­ge­setzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs‑, verbrau­cher- oder kenn­zeich­nungs­recht­li­chen Bestim­mungen zu infor­mieren und den Shop gege­be­nen­falls durch einen spezia­li­sierten Rechts­an­walt prüfen zu lassen.

2.2.12 Nach Fertig­stel­lung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftrag­nehmer dem Kunden Wartungs- und Pfle­ge­lei­stungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftrag­nehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weiter­ge­henden Leistungs­an­ge­bote des Auftrag­neh­mers in Anspruch nehmen. Entspre­chende Verein­ba­rungen sind ausschließ­lich Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen. Werden keine zusätz­li­chen Wartungs- und Pfle­ge­lei­stungen zwischen den Parteien verein­bart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die tech­ni­sche Instand­hal­tung und Aktua­lität der Webseiten verant­wort­lich. Der Auftrag­nehmer haftet gegen­über dem Kunden nicht für even­tu­elle Sicher­heits­lücken, die durch die Verwen­dung veral­teter Soft­ware von Dritten zu rechts­wid­rigen Zwecken ausge­nutzt werden (Hacking).

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertig­stel­lung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftrag­nehmer dem Kunden Wartungs- und Betreu­ungs­lei­stungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nach­fol­gend „Wartungs­ver­träge“). Der Auftrag­nehmer kann auch die Wartung von Dritt­web­seiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftrag­nehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weiter­ge­henden Leistungs­an­ge­bote des Auftrag­neh­mers in Anspruch nehmen. Entspre­chende Verein­ba­rungen sind ausschließ­lich Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ab­spra­chen.

2.3.2 Inhalt der Wartungs­ver­träge ist die Besei­ti­gung von Funk­ti­ons­stö­rungen sowie die anlass­be­zo­gene Aktua­li­sie­rung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktu­ellen Version. Weiter­ge­hende Leistungen, wie z. B. regel­mä­ßige Wartungen, können ggf. indi­vi­du­al­ver­trag­lich verein­bart werden.

2.3.3 Der Auftrag­nehmer haftet nicht für Funk­ti­ons­stö­rungen und Inkom­pa­ti­bi­li­täten, die durch eigen­mäch­tige Ände­rungen des Kunden verur­sacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verant­wor­tungs­be­reich des Auftrag­neh­mers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unbe­rührt. 

2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbe­halt­lich abwei­chender Verein­ba­rungen, nur die tech­ni­sche, nicht jedoch die inhalt­liche Aktua­li­sie­rung der Webseite. Der Auftrag­nehmer schuldet vorbe­halt­lich abwei­chender Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen insbe­son­dere nicht die Aktua­li­sie­rung des Impres­sums oder der Daten­schutz­er­klä­rung.

2.4 Webho­sting

2.4.1 Der Auftrag­nehmer bietet dem Kunden auch das Hosten der von ihm erstellten Webseiten / Shops an. Der Auftrag­nehmer wird zur Erfül­lung seiner Leistungen die Server von Dritt­un­ter­nehmen einsetzen. Über die einge­setzten Server und Dritt­un­ter­nehmen wird der Auftrag­nehmer den Kunden vor Vertrags­schluss infor­mieren. Der spezi­fi­sche Leistungs­um­fang (Domain­ver­wal­tung, Spei­cher­platz, E‑Mail-Hosting, Zerti­fi­kate etc.) ist Gegen­stand indi­vi­du­eller Verein­ba­rungen zwischen den Parteien.

2.4.2 Die Verfüg­bar­keit der vom Auftrag­nehmer zum Zwecke des Hostings verwen­deten Server liegt bei minde­stens 99 Prozent im Jahres­mittel. Hiervon ausge­nommen sind dieje­nigen Zeiten, inner­halb derer die Server aufgrund durch vom Auftrag­nehmer nicht beein­fluss­barer Ereig­nisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Hand­lungen Dritter, tech­ni­sche Probleme außer­halb des Einfluss­be­reichs des Auftrag­neh­mers etc.).

2.4.3 Es obliegt dem Kunden, regel­mä­ßige Siche­rungs­ko­pien seiner geho­steten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Auftrag­nehmer oder andere hierzu fach­lich geeig­nete Dritte mit der Siche­rung zu beauf­tragen. Für even­tu­elle Daten­ver­luste, die aufgrund mangelnder Daten­si­che­rung entstehen, haftet der Kunde selbst.

2.4.4 Auf dem zur Verfü­gung gestellten Spei­cher­platz dürfen keine Inhalte gespei­chert werden, die belei­di­gend, extre­mi­stisch, gewalt­ver­herr­li­chend oder ‑verharm­lo­send, volks­ver­het­zend, rechts­extre­mi­stisch, diskri­mi­nie­rend, verfas­sungs­feind­lich, jugend­ge­fähr­dend oder porno­gra­fisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urhe­ber­recht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbe­son­de­reStraf­recht und Ordnungs­wid­rig­kei­ten­recht) verstoßen oder Schad­code bzw. Schad­soft­ware enthalten. Sofern der Auftrag­nehmer Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzu­läs­sige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereit­ge­stellten Spei­cher­platz hinter­legt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

2.4.4.1 Der Auftrag­nehmer wird die betref­fenden Inhalte unver­züg­lich kurso­risch prüfen. Sollte die kurso­ri­sche Prüfung ergeben, dass ein unzu­läs­siger Inhalt nicht ausge­schlossen werden kann, kann der Auftrag­nehmer diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefähr­dungs­lage ange­mes­sene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Auftrag­nehmer wird den Kunden zur Stel­lung­nahme auffor­dern und ihm hierfür eine ange­mes­sene Frist einräumen.

2.4.4.2 Sobald die Stel­lung­nahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde inner­halb der einge­räumten Frist keine Stel­lung­nahme abge­geben hat, wird der Auftrag­nehmer eine endgül­tige Entschei­dung darüber treffen, wie mit dem betrof­fenen Inhalt umzu­gehen ist. Hierbei kommen insbe­son­dere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwar­nung; unbe­fri­stete Sper­rung oder endgül­tige Löschung des Inhalts; vorüber­ge­hende Sper­rung des Kunden (alter­nativ kann auch eine teil­weise Sper­rung erfolgen); ordent­liche oder außer­or­dent­liche Kündi­gung des Vertrags; Straf­an­zeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicher­heit einer Person darstellen kann, ist der Auftrag­nehmer gesetz­lich verpflichtet, diese zu melden). Der Auftrag­nehmer wird die jewei­lige Maßnahme erst nach einer gründ­li­chen und objek­tiven Abwä­gung vornehmen und hierbei insbe­son­dere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamt­ver­stöße, poten­zi­elle Auswir­kungen auf die vom Auftrag­nehmer bereit­ge­stellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamt­ver­halten (z.B. Einsichts­fä­hig­keit hinsicht­lich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahr­läs­sig­keit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlas­sung des Kunden (sofern vorhanden) berück­sich­tigen.

2.4.4.3 Der Auftrag­nehmer wird den Kunden über die Bewer­tung, deren Ergebnis und die beschlos­senen Maßnahmen infor­mieren, soweit dem keine recht­li­chen Gründe entge­gen­stehen.

2.4.4.4 Der Auftrag­nehmer wird die gespei­cherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbe­halt­lich abwei­chender Angaben – auch keine auto­ma­ti­sierten Prüfungen der abge­legten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derar­tige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derar­tigen Inhalten erlangt, kann er sich selbst­ver­ständ­lich jeder­zeit an den Auftrag­nehmer wenden; hierzu kann er die Kontakt­daten im Impressum verwenden.Teil 3 – Erstel­lung und Gestal­tung von Content

Teil 3 – Erstel­lung und Gestal­tung von Content

3.1 Gestal­tung von Print­pro­dukten

3.1.1 Gegen­stand von Design­ver­trägen im Print­be­reich zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden ist grund­sätz­lich die Entwick­lung von Print­pro­dukten nach den gestal­te­ri­schen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausge­stal­tung von Bannern, Post­gra­fiken, Plakaten, Schil­dern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schau­fen­ster- Bekle­bungen, Texti­lien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlos­sene Design­ver­träge sind Werk­ver­träge im Sinne von § 631 ff. BGB.

3.1.2 Die im Einzelnen verein­barten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden indi­vi­duell geschlos­senen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftrag­nehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschrei­bung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Auffor­de­rung zur Abgabe eines Ange­bots durch Auftrag­nehmer dar. Der Auftrag­nehmer wird die in der Anfrage beschrie­benen Vorstel­lungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Voll­stän­dig­keit, Eignung (mit Ausnahme der recht­li­chen Eignung, insbe­son­dere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeu­tig­keit, Reali­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prüfen und auf Grund­lage der aus der Kunden­an­frage hervor­ge­henden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Ange­bots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden zustande.

3.1.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anfor­de­rungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Brie­fing bespro­chen und die Vorgaben konkre­ti­siert. Zu diesem Zeit­punkt können Kunden­wün­sche einge­bracht werden, sofern diese durch den ursprüng­lich verein­barten Leistungs­um­fang gedeckt sind. Sofern erfor­der­lich, besteht die Möglich­keit eines Rebrie­fings vor Ferti­gung des Leistungs­ge­gen­stands. Anpas­sungen werden Bestand­teil des ursprüng­li­chen Vertrags, wenn beide Vertrags­par­teien in Text­form (z. B. per E‑Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftrag­nehmer nur zur Herstel­lung der im Vertrag aufge­li­steten Posi­tionen verpflichtet. Darüber­hin­aus­ge­hende Leistungen müssen geson­dert verein­bart und vergütet werden.

3.1.4 Soweit nichts anderes verein­bart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrek­tur­schleifen zu. Rekla­ma­tionen hinsicht­lich der künst­le­ri­schen Gestal­tung sind nach Durch­füh­rung der verein­barten Korrek­tur­schleifen grund­sätz­lich ausge­schlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Ände­rungen, so hat er die Mehr­ko­sten zu tragen.

3.1.5 Voraus­set­zung für die Tätig­keit des Auftrag­neh­mers ist, dass der Kunde sämt­liche für die Umset­zung des Projekts erfor­der­li­chen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) demAuf­trag­nehmer vor Auftrags­be­ginn voll­ständig und in geeig­neter Form zur Verfü­gung stellt. Für Verzö­ge­rungen und Verspä­tungen bei der Umset­zung von Projekten, die durch eine verspä­tete (notwen­dige) Mit- bzw. Zuar­beit des Kunden entstehen, ist der Auftrag­nehmer gegen­über dem Kunden in keinerlei Hinsicht verant­wort­lich. Kommt der Kunde dieser Verpflich­tung nicht nach, kann der Auftrag­nehmer dem Kunden den hier­durch entste­henden Zeit­auf­wand in Rech­nung stellen.

3.1.6 Soweit vertrag­lich nicht anders verein­bart und vom Vertrags­zweck nicht anders zu erwarten, schuldet Auftrag­nehmer bei der Erstel­lung von Print­pro­dukten neben den vertrag­lich verein­barten Leistungs­ge­gen­ständen nur die Über­gabe einer gängigen Druck­datei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Heraus­gabe einer bear­beit­baren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafik­pro­grammen).

3.2 Abwick­lung von Prin­t­auf­trägen

3.2.1 Der Auftrag­nehmer bietet dem Kunden die Abwick­lung von Aufträgen zur Erstel­lung von Print­pro­dukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kata­loge u. Ä.) an. Der Auftrag­nehmer über­nimmt sämt­liche hierfür verein­barten Hand­lungen, z. B. die Kommu­ni­ka­tion mit dem jewei­ligen den Druck ausfüh­renden Dienst­lei­ster (Druck­dienst­lei­ster). Je nach Verein­ba­rung bietet der Auftrag­nehmer die Leistungen als Direkt­ge­schäft oder als Vermitt­lungs­ge­schäft an.

3.2.2 Verein­baren die Parteien ein Direkt­ge­schäft, druckt der Auftrag­nehmer die in Auftrag gege­benen Print­pro­dukte selbst oder beauf­tragt in eigenem Namen und auf eigene Rech­nung einen Druck­dienst­lei­ster. Vertrags­partner des Kunden ist in diesem Fall ausschließ­lich der Auftrag­nehmer. Zwischen dem Kunden und dem Druck­dienst­lei­ster entsteht keine Vertrags­be­zie­hung. Der Auftrag­nehmer stellt dem Kunden die Print­pro­dukte direkt in Rech­nung. Der Kunde nimmt die Print­pro­dukte gegen­über dem Auftrag­nehmer ab.

3.2.3 Verein­baren die Parteien ein Vermitt­lungs­ge­schäft, schließt der Auftrag­nehmer den Vertrag für die Erstel­lung der Print­pro­dukte mit dem Druck­dienst­lei­ster im Namen und auf Rech­nung des Kunden ab oder vermit­telt einen solchen Vertrag. Der Auftrag­nehmer tritt gegen­über dem Druck­dienst­lei­ster als reiner Vermittler auf. Die Vertrags­be­zie­hung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druck­dienst­lei­ster. Der Auftrag­nehmer ist an diesem Vertrag nicht betei­ligt. Der Auftrag­nehmer infor­miert den Kunden über alle wesent­li­chen Schritte und stimmt sich hinsicht­lich der Details zum Vertrags­in­halt und ‑abschluss (insbe­son­dere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jewei­ligen Preis- und/oder Geschäfts­be­din­gungen des Druck­dienst­lei­sters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegen­über dem Druck­dienst­lei­ster. Die Abnahme der Print­pro­dukte erfolgt gegen­über dem Druck­dienst­lei­ster. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Print­pro­dukte auf ihre­Man­gel­frei­heit hin zu über­prüfen. Der Auftrag­nehmer haftet nicht für die vertrags­ge­mäße Erzeu­gung der Print­pro­dukte durch den Druck­dienst­lei­ster, speziell nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaf­fen­heit. Der Auftrag­nehmer stellt im Streit­fall dem Kunden – soweit recht­lich zulässig – alle notwen­digen Infor­ma­tionen zu Verfü­gung. Die darüber­hin­aus­ge­hende Unter­stüt­zung der Geltend­ma­chung von Mängel­ge­währ­lei­stungs- oder sonstigen Ansprü­chen ist seitens des Auftrag­neh­mers nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unbe­rührt.

3.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zu über­mit­telnden Druck­daten vor Über­mitt­lung an den Druck­dienst­lei­ster sorg­fältig auf inhalt­liche und tech­ni­sche Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit zu prüfen. Vorbe­halt­lich abwei­chender Verein­ba­rungen über­prüft der Auftrag­nehmer die Druck­daten nicht auf inhalt­liche oder tech­ni­sche Rich­tig­keit. Der Druck der in Auftrag gege­benen Prin­ter­zeug­nisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druck­frei­gabe erteilt hat.

3.2.5 Sofern ein bestimmtes Über­mitt­lungs­format erfor­der­lich ist (z. B. PDF, InDe­sign), wird der Kunde die Druck­daten in diesem Format über­mit­teln.

3.3 Erstel­lung von Texten / Copy­wri­ting

3.3.1 Der Auftrag­nehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pres­se­mel­dungen, Beiträge für Webseiten, Werbe­texte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden indi­vi­du­al­ver­trag­lich fest­ge­legt.

3.3.2 Sobald die verein­barten Texte fertig­ge­stellt wurden, wird der Auftrag­nehmer diese dem Kunden zur Frei­gabe und Abnahme über­mit­teln. Soweit nicht anders verein­bart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrek­tur­schleifen zu. Rekla­ma­tionen hinsicht­lich der stili­sti­schen Gestal­tung oder die Einbin­dung neuer Infor­ma­tionen in den Text sind nach der zweiten Ände­rungs­schleife grund­sätz­lich ausge­schlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Ände­rungen, so hat er die Mehr­ko­sten zu tragen.

3.3.3 Sofern der Auftrag­nehmer mit der Veröf­fent­li­chung beauf­tragt wurde, erfolgt die Veröf­fent­li­chung der Texte vorbe­halt­lich abwei­chender Verein­ba­rungen erst nach Frei­gabe durch den Kunden; die Frei­gabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pres­se­mel­dungen wird nach erfolgter Frei­gabe ferner ein Distri­bu­ti­ons­datum fest­ge­legt, an dem diese an die Medien über­mit­telt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröf­fent­licht oder veröf­fent­li­chen soll, hat er die Texte vorab abzu­nehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröf­fent­licht, gilt die Veröf­fent­li­chung als Abnahme.3.3.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftrag­nehmer ausschließ­lich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Über­schrift „Haftung/Freistellung“.

3.4 Gestal­tung und Konzep­tion von Grafiken und Logos
(Designs)

3.4.1 Der Auftrag­nehmer über­nimmt nach Verein­ba­rung mit dem Kunden die Konzep­tion und Gestal­tung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

3.4.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftrag­nehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschrei­bung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Auffor­de­rung zur Abgabe eines Ange­bots durch den Auftrag­nehmer dar. Der Auftrag­nehmer wird die in der Anfrage beschrie­benen Vorstel­lungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Voll­stän­dig­keit, Eignung (mit Ausnahme der recht­li­chen Eignung, insbe­son­dere hinsicht­lich der Rechte von Dritten), Eindeu­tig­keit, Reali­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prüfen und auf Grund­lage der aus der Kunden­an­frage hervor­ge­henden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Ange­bots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftrag­nehmer und dem Kunden zustande.

3.4.3 Voraus­set­zung für die Tätig­keit des Auftrag­neh­mers ist, dass der Kunde sämt­liche für die Umset­zung des Projekts erfor­der­li­chen Daten (Farb­de­fi­ni­tion etc.) dem Auftrag­nehmer vor Auftrags­be­ginn voll­ständig in geeig­neter Form zur Verfü­gung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflich­tung nicht nach, kann der Auftrag­nehmer dem Kunden den hier­durch entste­henden Zeit­auf­wand in Rech­nung stellen.

3.4.4 Soweit nichts anderes verein­bart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betref­fend, das Recht auf je zwei Korrek­tur­schleifen zu. Nach der Durch­füh­rung dieser Korrek­tur­schleifen werden Anpas­sungs­wün­sche und Rekla­ma­tionen (insbe­son­dere hinsicht­lich der künst­le­ri­schen Gestal­tung) nicht mehr berück­sich­tigt. Wünscht der Kunde nach Durch­füh­rung der verein­barten Korrek­tur­schleifen weitere Ände­rungen, kann der Auftrag­nehmer dem Kunden diese gegen ein zusätz­lich zu verein­ba­rendes Entgelt erstellen. 3.4.5 Sobald das verein­barte Design fertig­ge­stellt wurde, wird der Auftrag­nehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffor­dern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Datei­format zuge­sandt.

3.4.6 Der Auftrag­nehmer räumt dem Kunden die für den jewei­ligen Zweck erfor­der­li­chen Nutzungs­rechte an den Designs ein. Vorbe­halt­lich abwei­chender Rege­lungen wird bei der Erstel­lung von Logos ein zeit­lich, örtlich und inhalt­lich unbe­schränktes, ausschließ­li­ches­Nut­zungs­recht einge­räumt; einzelne grafi­sche Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstel­lung anderer Werke verwendet werden, solange hier­durch keine Verwechs­lungs­ge­fahr
zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbe­halt­lich abwei­chender Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rungen ein einfa­ches Nutzungs­recht einge­räumt. Eine Über­tra­gung der Nutzungs­rechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Verein­ba­rung mit dem Auftrag­nehmer. Die inner­halb der Korrek­tur­schleife präsen­tierten Entwürfe dürfen ohne ausdrück­liche Einwil­li­gung vom Auftrag­nehmer durch den Kunden weder im Original noch verän­dert genutzt, verviel­fäl­tigt oder an Dritte weiter­ge­geben werden.

3.4.7 Die Nutzungs­rechte gehen erst nach voll­stän­diger Bezah­lung der Vergü­tung auf den Kunden über.

Teil 4 – Marke­ting

4.1 SEO-Marke­ting

Der Auftrag­nehmer bietet dem Kunden u. A. Dienst­lei­stungen im Bereich SEO-Marke­ting an. Im Rahmen der Leistungs­er­brin­gung schuldet der Auftrag­nehmer ausschließ­lich die Durch­füh­rung von Maßnahmen, die nach eigener Erfah­rung des Auftrag­neh­mers das Such­ma­schinen-Ranking positiv beein­flussen können oder vom Kunden ausdrück­lich ange­ordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienst­lei­stung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Such­ma­schinen-Tref­fer­liste) wird im Rahmen der SEO-Dienst­lei­stungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrück­lich zuge­si­chert wurde.

4.2 SEA-Kampa­gnen

Der Auftrag­nehmer bietet dem Kunden Dienst­lei­stungen im Bereich von SEA-Kampa­gnen an. Im Rahmen der Leistungs­er­brin­gung schuldet der Auftrag­nehmer ausschließ­lich die Unter­brei­tung von Vorschlägen bzgl. werbe­wirk­samer Keywords und nach Frei­gabe des Kunden die Durch­füh­rung der Maßnahme (Schal­tung von Werbe­an­zeigen). Hierbei handelt es sich um Dienst­lei­stungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufs­zahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienst­lei­stungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrück­lich zuge­si­chert. Den Auftrag­nehmer trifft nicht die Verpflich­tung, die Recht­mä­ßig­keit von Keywords zu über­prüfen. Der Auftrag­nehmer unter­breitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die recht­liche Prüfung, insbe­son­dere auf die Marken­rechte Dritter und Frei­gabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durch­füh­rungder Kampagne. Das für die vorlie­gend beschrie­benen Leistungen verein­barte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schal­tung kosten­pflich­tiger Werbe­an­zeigen; vorbe­halt­lich abwei­chender Verein­ba­rungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. 

4.3 Schal­tung von Werbe­an­zeigen

4.3.1 Der Auftrag­nehmer unter­stützt den Kunden bei Anzei­gen­schal­tungen in Social-Media-Portalen, Such­ma­schinen und sonstigen Medien („Anzeigen“). 

4.3.2 Der Auftrag­nehmer berät den Kunden dahin­ge­hend, wie dieser seine Anzeigen so ausge­staltet, dass diese eine möglichst hohe Sicht­bar­keit aufweisen. Bestimmte Ergeb­nisse (z. B. Verkaufs­zahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

4.3.3 Der Auftrag­nehmer unter­stützt den Kunden auch bei der Konzep­tio­nie­rung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftrag­nehmer wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insge­samt, nicht auf ihre inhalt­liche oder recht­liche Rich­tig­keit prüfen. Inso­weit wird ausdrück­lich darauf hinge­wiesen, dass der Auftrag­nehmer nicht berech­tigt ist, den Kunden recht­lich zu beraten. Sollte der Auftrag­nehmer in Einzel­fällen dennoch fest­stellen, dass die vom Kunden bereit­ge­stellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftrag­nehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verwei­gern.

4.3.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abge­nommen werden und werden hier­nach vom Auftrag­nehmer in
die jewei­ligen Werbe­ka­näle hoch­ge­laden, wobei der Auftrag­nehmer nur das tech­ni­sche Hoch­laden der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verant­wort­lich ist; die Rege­lungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unbe­rührt.

4.3.5 Das für die vorlie­gend beschrie­benen Leistungen verein­barte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schal­tung kosten­pflich­tiger Werbe­an­zeigen; vorbe­halt­lich abwei­chender Verein­ba­rungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

4.3.6 Dienst­an­bieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Der Auftrag­nehmer wird ledig­lich als Auftrags­ver­ar­beiter des Kunden tätig.Teil 5 – Sonstige Bestim­mungen

Teil 5 – Sonstige Bestim­mungen

5.1 Preise und Vergü­tung

Die Vergü­tung für die Leistungen des Auftrag­neh­mers ist Gegen­stand einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Verein­ba­rung zwischen den Parteien und richtet sich grund­sätz­lich nach dem Angebot.

5.2 Abnahme

Soweit eine Werk­lei­stung verein­bart wurde, wird der Auftrag­nehmer den Kunden zur Abnahme auffor­dern. Die Abnah­me­frist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnah­me­auf­for­de­rung fest­ge­legt, sofern im Einzel­fall aufgrund beson­derer Umstände nicht eine abwei­chende Abnah­me­frist erfor­der­lich ist, die der Auftrag­nehmer dem Kunden in diesem Fall geson­dert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde inner­halb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verwei­gert, gilt das Werk als abge­nommen.

5.3 Mängel­ge­währ­lei­stung

Ein unwe­sent­li­cher Mangel begründet keine Mängel­an­sprüche. Die Wahl der Art der Nach­er­fül­lung liegt beim Auftrag­nehmer. Die Verjäh­rungs­frist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjäh­rungs­ver­kür­zung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahr­läs­sig­keit oder aus der Verlet­zung von Leib, Leben oder Gesund­heit durch den Auftrag­nehmer resul­tieren. Die Verjäh­rung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängel­haf­tung eine Nach­er­fül­lung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetz­liche Mängel­ge­währ­lei­stung unbe­rührt.

5.4 Rech­te­ein­räu­mung, Eigen­wer­bung und Erwäh­nungs­recht

5.4.1 Der Auftrag­nehmer räumt dem Kunden – nach voll­stän­diger Bezah­lung des Auftrags durch den Kunden – an den entspre­chenden Arbeits­er­geb­nissen grund­sätz­lich ein einfa­ches, nicht über­trag­bares Nutzungs­recht ein. Weiter­ge­hende Rechte können indi­vi­du­al­ver­trag­lich verein­bart werden.

5.4.2 Sofern nichts Abwei­chendes verein­bart wurde, erteilt der Kunde dem Auftrag­nehmer ausdrück­lich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigen­wer­bung (Referenzen/Portfolio) in ange­mes­sener Weise öffent­lich darzu­stellen. Insbe­son­dere ist der Auftrag­nehmer dazu berech­tigt, mit der Geschäfts­be­zie­hung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbe­mit­teln und bei allen Werbe­maß­nahmen auf sich als Urheber hinzu­weisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt­an­spruch zusteht.

5.4.3 Ferner ist der Auftrag­nehmer berech­tigt, den eigenen Namen, mit Verlin­kung, in ange­mes­sener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftrag­nehmer erstellten Webseite(n) zu plat­zieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgelt­an­spruch zusteht.

5.5 Vertrau­lich­keit

Der Auftrag­nehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelan­genden Geschäfts­vor­gänge, insbe­son­dere, aber nicht ausschließ­lich, Druck­un­ter­lagen, Layouts, Story­boards, Zahlen­ma­te­rial, Zeich­nungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Spei­cher­karten, Pass­wörter, inter­ak­tive Produkte und solche anderen Unter­lagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urhe­ber­recht­lich geschützte Mate­ria­lien des Kunden oder mit ihm verbun­denen Unter­nehmen enthalten, streng vertrau­lich behan­deln. Der Auftrag­nehmer verpflichtet sich, die Geheim­hal­tungs­pflicht sämt­li­chen Ange­stellten und/oder Dritten (bspw. Liefe­ranten, Grafi­kern, Program­mie­rern, Film­pro­du­zenten, Tonstu­dios etc.), die Zugang zu den vorbe­zeich­neten Geschäfts­vor­gängen haben, aufzu­er­legen. Die Geheim­hal­tungs­pflicht gilt zeit­lich unbe­grenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

5.6 Haftung/Freistellung

5.6.1 Der Auftrag­nehmer haftet, aus jedem Rechts­grund unein­ge­schränkt, bei Vorsatz oder grober Fahr­läs­sig­keit, bei vorsätz­li­cher oder fahr­läs­siger Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, aufgrund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts anderes gere­gelt ist oder aufgrund zwin­gender Haftung, wie etwa nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz. Verletzt der Auftrag­nehmer fahr­lässig eine wesent­liche Vertrags­pflicht, ist die Haftung auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorste­hendem Satz unbe­schränkt gehaftet wird. Wesent­liche Vertrags­pflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftrag­nehmer nach seinem Inhalt zur Errei­chung des Vertrags­zwecks aufer­legt, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung der Kunde regel­mäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftrag­neh­mers ausge­schlossen. Vorste­hende Haftungs­re­ge­lungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftrag­neh­mers für seine Erfül­lungs­ge­hilfen und gesetz­li­chen Vertreter.5.6.2 Der Kunde stellt den Auftrag­nehmer von jegli­chen Ansprü­chen Dritter frei, die gegen den Auftrag­nehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

5.7 Schluss­be­stim­mungen

5.7.1 Die zwischen dem Auftrag­nehmer und den Kunden geschlos­senen Verträge unter­liegen dem mate­ri­ellen Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts.

5.7.2 Sofern der Kunde Kauf­mann, juri­sti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Sonder­ver­mögen ist oder keinen allge­meinen Gerichts­stand in Deutsch­land hat, verein­baren die Parteien den Sitz des Auftrag­neh­mers als Gerichts­stand für sämt­liche Strei­tig­keiten aus diesem Vertrags­ver­hältnis; ausschließ­liche Gerichts­stände bleiben hiervon unbe­rührt.

5.7.3 Der Auftrag­nehmer ist berech­tigt, diese AGB aus sach­lich gerecht­fer­tigten Gründen (z.B. Ände­rungen in der Recht­spre­chung, Geset­zes­lage, Markt­ge­ge­ben­heiten oder der Geschäfts- oder Unter­neh­mens­stra­tegie) und unter Einhal­tung einer ange­mes­senen Frist zu ändern. Bestands­kunden werden hier­über späte­stens zwei Wochen vor Inkraft­treten der Ände­rung per E‑Mail benach­rich­tigt. Sofern der Bestands­kunde nicht inner­halb der in der Ände­rungs­mit­tei­lung gesetzten Frist wider­spricht, gilt seine Zustim­mung zur Ände­rung als erteilt. Wider­spricht er, treten die Ände­rungen nicht in Kraft; der Auftrag­nehmer ist in diesem Fall berech­tigt, den Vertrag zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Ände­rung außer­or­dent­lich zu kündigen. Die Benach­rich­ti­gung über die beab­sich­tigte Ände­rung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Wider­spruchs oder seines Ausblei­bens hinweisen.